AGBs

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Scalantec GmbH, Berlin (nachfolgend „Scalantec” oder „Auftragnehmer”), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde” oder „Auftraggeber”) über die Erbringung von Leistungen im Bereich Go-to-Market-Strategie, Sales Automation und Marketing Automation.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Scalantec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn Scalantec in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(4) Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • „Kampagne”: Eine von Scalantec im Auftrag des Kunden erstellte und/oder durchgeführte E-Mail-, LinkedIn- oder Multi-Channel-Outreach-Kampagne.

  • „Kontaktdaten”: Vom Kunden bereitgestellte oder in dessen Auftrag beschaffte E-Mail-Adressen, LinkedIn-Profile und sonstige personenbezogene Daten der Zielpersonen.

  • „Outreach”: Die Kontaktaufnahme mit potenziellen Geschäftskunden per E-Mail, LinkedIn oder sonstigen Kanälen.

  • „Freigabe”: Die ausdrückliche schriftliche oder elektronische Zustimmung des Kunden zum Versand einer Kampagne.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Scalantec erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Sales Automation und der systematischen Geschäftsanbahnung, insbesondere:

  1. Konzeption und Erstellung von Outreach-Kampagnen (E-Mail, LinkedIn, Multi-Channel),

  2. Einrichtung und Verwaltung von Automatisierungstools,

  3. Lead-Recherche und Datenanreicherung,

  4. Technische Einrichtung der Versandinfrastruktur (Domainkonfiguration, E-Mail-Warmup, DNS-Records),

  5. Reporting und Optimierung laufender Kampagnen,

  6. Beratung zu Go-to-Market-Strategien.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Einzelvertrag geht der Einzelvertrag vor.

(3) Soweit Scalantec laufende Betreuungs- und Optimierungsleistungen erbringt, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter Erfolg - insbesondere der Abschluss von Geschäften, die Generierung einer bestimmten Anzahl von Leads oder Antworten - wird nicht geschuldet. Soweit Scalantec konkrete, abgrenzbare Arbeitsergebnisse schuldet (z. B. technische Einrichtung der Versandinfrastruktur), gelten die Regelungen des Werkvertragsrechts.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Auftragserteilung

(1) Angebote von Scalantec sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch:

  1. Unterzeichnung eines Einzelvertrages durch beide Parteien, oder

  2. schriftliche Auftragsbestätigung durch Scalantec nach Auftragserteilung durch den Kunden, oder

  3. Aufnahme der Leistungserbringung durch Scalantec nach Auftragserteilung durch den Kunden.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

§ 4 Preise und Vergütung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, wird die Vergütung monatlich in Rechnung gestellt.

(3) Kosten für Drittanbieter-Tools sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt. Der Kunde trägt diese Kosten selbst oder erstattet sie nach vorheriger Vereinbarung.

(4) Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Scalantec abgerechnet. Scalantec wird den Kunden vor Erbringung wesentlicher Zusatzleistungen informieren.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Bei Zahlungsverzug ist Scalantec berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen ist Scalantec berechtigt, die Leistungserbringung - insbesondere laufende Kampagnen - bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

(4) Scalantec ist berechtigt, für laufende Vertragsverhältnisse eine monatliche Vorauszahlung zu vereinbaren.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Leistungserbringung und Einsatz von Subunternehmern/Tools

(1) Scalantec ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer, freie Mitarbeiter sowie Drittanbieter-Software und -Dienste einzusetzen. Scalantec bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

(2) Scalantec setzt zur Leistungserbringung verschiedene Drittanbieter-Tools und -Plattformen ein. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Prozessoren wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

(3) Scalantec ist berechtigt, Ort und Zeit der Leistungserbringung frei zu bestimmen, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Scalantec behält sich vor, die eingesetzten Tools und Plattformen jederzeit durch funktional gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies die vertraglich geschuldete Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt. Der Kunde wird hierüber informiert.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:

  1. Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge (z. B. Domainnamen, DNS-Zugang, LinkedIn-Accounts),

  2. Bereitstellung oder Freigabe von Kontaktdaten und Zielgruppen-Definitionen,

  3. Freigabe jeder Kampagne vor dem Versand - einschließlich E-Mail-Texte, Betreffzeilen, Absendernamen und Zielgruppe,

  4. Pflege und Aktualisierung von Blacklists und Sperrlisten - Mitteilung an Scalantec vor Kampagnenstart sowie fortlaufend bei Änderungen,

  5. Unverzügliche Bearbeitung und Weiterleitung von Opt-out-Anfragen und Widersprüchen,

  6. Benennung eines Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis,

  7. Zeitnahe Rückmeldung auf Abstimmungsanfragen (in der Regel innerhalb von 2 Werktagen).

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist Scalantec berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung auszusetzen. Etwaige Verzögerungen und Mehrkosten gehen zulasten des Kunden.

(3) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm bereitgestellten Kontaktdaten nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und dass er zur Nutzung dieser Daten berechtigt ist (vgl. § 10).

§ 9 Verzug des Auftraggebers

(1) Kommt der Kunde mit der Abnahme von Leistungen, einer Freigabe oder einer sonstigen Mitwirkungshandlung in Verzug, ist Scalantec berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen.

(2) Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann Scalantec:

  1. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, oder

  2. vom Vertrag zurücktreten.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Falle der Kündigung oder des Rücktritts zu vergüten.

§ 10 Compliance und rechtliche Verantwortlichkeiten

(1) Rolle des Kunden: Der Kunde ist und bleibt im Verhältnis zu den kontaktierten Personen der Versender und Verantwortliche im Sinne des UWG und der DSGVO. Scalantec handelt als technischer Dienstleister, der auf Grundlage der vom Kunden erteilten Weisungen und freigegebenen Inhalte tätig wird.

(2) Rechtmäßigkeit der Kontaktdaten: Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung der bereitgestellten oder in seinem Auftrag beschafften Kontaktdaten berechtigt ist und dass deren Verwendung für den vereinbarten Zweck mit den geltenden Gesetzen vereinbar ist.

(3) Freigabepflicht: Keine Kampagne wird ohne vorherige ausdrückliche Freigabe des Kunden versendet. Die Freigabe umfasst Zielgruppe, E-Mail-Inhalte und Absenderdaten. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für den rechtmäßigen Versand.

(4) Blacklists und Opt-outs: Der Kunde ist verpflichtet, Scalantec vor Kampagnenstart eine aktuelle Sperrliste (Blacklist) zu übermitteln. Opt-out-Anfragen sind vom Kunden unverzüglich an Scalantec weiterzuleiten. Scalantec wird Opt-outs technisch umsetzen, haftet jedoch nicht für Verstöße, die auf verspätete oder unterlassene Mitteilung durch den Kunden zurückzuführen sind.

(5) Keine Rechtsberatung: Scalantec erbringt keine Rechtsberatung. Auskünfte zu rechtlichen Rahmenbedingungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Scalantec empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, vor Beginn von Outreach-Aktivitäten anwaltlichen Rat einzuholen.

(6) Prüfung durch den Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, die Vereinbarkeit seiner Outreach-Aktivitäten mit dem geltenden Recht eigenverantwortlich zu prüfen oder prüfen zu lassen.

§ 11 Rechtliche Rahmenbedingungen

(1) Die Kontaktaufnahme mit potenziellen Geschäftskunden unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, deren Anwendbarkeit und Reichweite im Einzelfall variieren kann. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit seiner Outreach-Aktivitäten eigenverantwortlich zu prüfen oder durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

(2) Scalantec unterstützt den Kunden bei der technischen Umsetzung seiner Outreach-Strategie. Die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs- und Datenschutzrecht - verbleibt beim Kunden.

(3) Die automatisierte Kontaktaufnahme über LinkedIn kann gegen die Nutzungsbedingungen von LinkedIn verstoßen und zu Accountsperrungen führen. Scalantec übernimmt hierfür keine Haftung.

(4) Scalantec empfiehlt dem Kunden, vor Beginn jeder Outreach-Kampagne anwaltlichen Rat zur Zulässigkeit einzuholen.

(5) Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert hat und die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Kampagnen trägt.

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Scalantec haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Scalantec nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Fall der Haftung nach Abs. 2 ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis an Scalantec gezahlte Nettogesamtvergütung, mindestens jedoch 10.000 EUR.

(4) Scalantec haftet nicht für:

  1. Schäden, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden resultieren,

  2. Schäden aus dem Versand von Outreach-Nachrichten, soweit der Kunde den Versand freigegeben hat und die Kontaktdaten bereitgestellt oder deren Beschaffung beauftragt hat,

  3. Störungen, Ausfälle oder Änderungen der genutzten Drittanbieter-Plattformen, soweit diese nicht von Scalantec zu vertreten sind,

  4. Sperrungen von E-Mail-Domains, LinkedIn-Accounts oder anderen Accounts, die auf Entscheidungen der jeweiligen Plattformbetreiber beruhen und nicht durch Scalantec beeinflussbar waren. Scalantec wird im Rahmen branchenüblicher Standards Maßnahmen ergreifen, um Sperrungen zu vermeiden, und den Kunden im Falle einer Sperrung unverzüglich informieren,

  5. entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, soweit die Haftung nicht nach Abs. 1 unbeschränkt ist.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Scalantec.

§ 13 Freistellung

(1) Einzelheiten zur Risikoverteilung und Freistellung bei Ansprüchen Dritter werden individualvertraglich im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.

(2) Unabhängig von einer individualvertraglichen Freistellungsvereinbarung gilt: Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihm freigegebenen Kampagnen, bereitgestellten Kontaktdaten und erteilten Weisungen. Scalantec wird den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren.

§ 14 Keine Erfolgsgarantie / Mängelrechte

(1) Prognosen und Schätzungen von Scalantec zu Kampagnenergebnissen (z. B. Öffnungsraten, Antwortraten, Leads, Meetings) sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung dar. Abweichungen von Prognosen stellen keinen Mangel dar.

(2) Soweit es sich um Dienstleistungen handelt (§ 2 Abs. 3), schuldet Scalantec die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und branchenüblichen Standards.

(3) Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme des Mangels bzw. nach Zugang des jeweiligen Monatsreports, schriftlich gegenüber Scalantec zu rügen.

(4) Scalantec wird berechtigte Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - unbeschadet der Haftungsregelungen in § 12 - ausgeschlossen.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit Scalantec im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV wird dem Kunden vor Beginn der Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt und wird mit Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam.

(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Scalantec ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO.

(3) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.

(4) Der Kunde erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Sub-Auftragsverarbeitern. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Scalantec wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen bei den Sub-Auftragsverarbeitern informieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, Einspruch zu erheben.

§ 16 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht für Informationen, die:

  1. öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat,

  2. der empfangenden Partei bereits bekannt waren,

  3. der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt werden,

  4. aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

(2) Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.

§ 17 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Scalantec räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein - insbesondere E-Mail-Texte, Kampagnenkonzepte, Workflows und Templates.

(2) Allgemeine Methoden, Frameworks, Templates, Know-how und Tools, die Scalantec unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder einsetzt, verbleiben im alleinigen Eigentum von Scalantec. Scalantec ist berechtigt, diese auch für andere Kunden einzusetzen.

(3) Scalantec darf den Kunden nur mit dessen ausdrücklicher vorheriger Zustimmung als Referenzkunden benennen.

§ 18 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Scalantec insbesondere vor, wenn:

  1. der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist,

  2. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird,

  3. der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten - insbesondere Mitwirkungspflichten - trotz Abmahnung wiederholt verstößt,

  4. der Kunde Scalantec zu erkennbar rechtswidrigen Handlungen auffordert.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

(4) Mit Beendigung des Vertrages wird Scalantec laufende Kampagnen einstellen und dem Kunden auf Wunsch sämtliche in dessen Auftrag erhobenen Daten in einem gängigen Format übergeben.

§ 19 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), wie z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Drittanbieter-Diensten.

(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung informieren.

(3) Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 20 Änderungen der AGB

(1) Scalantec behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

(2) Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Widerspricht der Kunde den Änderungen, gelten die bisherigen AGB fort. Bei wesentlichen Änderungen, über die keine Einigung erzielt werden kann, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zu.

§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 22 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.

Scalantec GmbH Berlin

Stand: März 2026

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